Rahmenbedingungen
Familien- und Erziehungsberatung unterliegt der Schweigepflicht, ist aber nicht gleichzusetzen mit Psychotherapie oder medizinischer Behandlung. Sie erhalten keine Rückvergütung von der Krankenkasse.
Erziehungsberatung ist auch keine Rechtsberatung.
Vereinbarte Termine, die nicht spätestens 48 Stunden im Voraus abgesagt werden, werden ohne Abzüge in Rechnung gestellt.